Steuerliches Ergebnis / US-Steuererklärung
Die Besteuerung erfolgt gemäß dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen. Dementsprechend hat der Anleger seine gewerblichen Einkünfte aus der Fondsgesellschaft grundsätzlich in den USA zu versteuern, so dass er von den niedrigen US-Steuersätzen und Freibeträgen profitieren kann.
Die Einkünfte der Anleger unterliegen in Deutschland regelmäßig dem Progressionsvorbehalt.
Der Anleger ist als ausländischer Staatsbürger verpflichtet, für alle in den USA erzielten Einkünfte eine persönliche US-Steuererklärung abzugeben. Der Initiator stellt den Anlegern die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Auf entsprechenden Wunsch benennt der Initiator dem Anleger einen geeigneten Steuerberater, den der Anleger mit der Erstellung seiner US-Steuererklärung beauftragen kann.



